Änderungen 2016
Gesetzliche Krankenkassen
Zahlreiche Krankenkassen müssen ihre Beiträge erhöhen für das Jahr 2016. Der Beitrag, den Arbeitnehmer alleine zahlen müssen, steigt von 0,9 % auf 1,1 %. (Dies ist ein Anstieg von über 20 %). Einige Krankenkassen kommen jedoch noch mit niedrigeren Beiträgen aus. Der allgemeine Beitragssatz, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich tragen, liegt bei 14,6 %. Addiert man jetzt noch die 1,1 Prozent (alleiniger Arbeitnehmeranteil), so kommt man auf 15,7 %.
Bankkunden und Anleger
Mitteilung der Steueridentifikationsnummer (Steuer ID):
Bei Freistellungsaufträgen, die seit 2011 erteilt wurden, wurde schon nach der neuen Steuernummer gefragt, bei älteren jedoch nicht. Deshalb ist bei Freistellungsaufträgen, die vor dem 01.01.2016 erteilt wurden, der Bank die Steuer-ID mitzuteilen, falls noch nicht geschehen. Das Freistellungsvolumen bleibt gleich. Es beträgt 801 Euro für Leidige und 1602 Euro für zusammen Veranlagte.
Banküberweisungen:
Ab dem 01.02.2016 ist es nur noch möglich, per 22-stelliger IBAN Überweisungen zu tätigen. Die alte Bankleitzahl und Kontonummer wird dann nicht mehr benötigt.
Studienfinanzierung:
Der maximale monatliche Unterhalt vom Staat für Studierende steigt auf 735 Euro ab dem Wintersemester 2016 (vorher 670 Euro). 450 Euro monatlich können Studenten anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der Freibetrag für eigenes Vermögen steigt von 5.200 Euro auf 7.500 Euro an.
Altersentlastungsbetrag:
Ruheständler, die am 01. Januar 2016 64. Jahre alt waren, haben Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Dann bleiben (mit Ausnahme der Versorgungsbezüge) 22,4 Prozent der Einkünfte steuerfrei, höchstens aber 1064 Euro.
Beitragsätze (Sozialversicherung) 2016:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): 14,6 % + individueller Zusatzbeitrag bis zu 1,3 % möglich
Gesetzliche Rentenversicherung: 18,7 %
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: 3,0 %
Beitragsbemessungsgrenze (West) 74400 Euro (6200 €/Monat)
Beitragsbemessungsgrenze (Ost) 64800 Euro (5400 €/Monat)
Gesetzliche Pflegeversicherung: 2,35 Prozent
Versicherungspflichtgrenze: 56250 Euro (4687,50 €/Monat)
Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Krankenversicherung: 50850 Euro (4237,50 €/Monat)