Basis Rente (Rürup Rente)
Sie erhalten eine lebenslange Rente und sparen während der Beitragszeit Steuern.
Sinnvoll kann diese Form der Altersvorsorge für Selbständige, Arbeitnehmer mit höherem Gehalt und Beamte sein.
Steuerliche Entlastungen für Rentenbeiträge, z.B. die Basisrente (Rürup Rente) werden durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) geregelt.
Beiträge zur zur Basis-Rente (Rürup-Rente) gehören zu den Altersvorsorgeaufwendungen und wirken zunehmend steuermindernd.
Von diesen Zahlungen berücksichtigt das Finanzamt innerhalb des Höchstbetrages von 20.172 Euro für 2015 bereits 80 % steuermindernd. Der Umfang der Steuervergünstigung in der Einzahlphase steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100 % der Altersvorsorgebeiträge zur Basis-Rente als Sonderausgaben.
2014 bei 20.000 Euro für Alleinstehende, 40.000 Euro für Ehepaare
2015 bei 22.172 Euro bzw. 44.344 Euro (Ehepaare).