Private Haftpflicht
„Könnte ich einen Schaden verursachen?” – Oft hat man schon darüber nachgedacht und nichts unternommen. Dann passiert es doch- natürlich unbeabsichtigt.
Denn so lautet das Gesetz:
Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(§ 823 Abs. 1 BGB)
Schützen Sie sich vor den finanziellen Risiken eines Schadenersatzes.