01/2018 Gut beraten – Weiterbildungsvorgaben übertroffen
um den gesetzlichen Anforderungen zur Weiterbildung zu genügen müssen alle vertrieblich Tätigen in Zukunft 15 Stunden an Bildungszeit pro Kalenderjahr nachweisen. Die Teilnahme wird in Form von Zeiteinheiten (Stunden, Minuten) dokumentiert.
Der Geschäftsführer Lars Ruppel hat im Jahre 2017 mit 137 Stunden Weiterbildung die gesetzliche Anforderung deutlich übertroffen.
Darüber hinaus nimmt er an der Initiative Besser.Weiter.Bilden von gut beraten teil.