Vergleich Private Krankenversicherung und Gesetzliche Krankenversicherung
Welche Versicherung leistet was?
Vorteile
Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenkasse |
» Versicherung erfolgt individuell nach Bedarf » Freie Beitragsgestaltung (je nach Tarif) » Vorteile bei der Behandlung (z.B. Chefarzt, Einbettzimmer, etc.) » Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen möglich » Auslandsschutz enthalten | » Kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern (ohne Einkommen) » Beitragsfreiheit bei Mutterschaft und Erziehungsurlaub » Kosten werden zwischen Ärzten/Krankenhäusern und Kassen direkt abgerechnet » Kostenübernahme in Härtefällen möglich » Beitragsbefreiung auch bei längerer Krankheit (6 Wochen) |
Nachteile
Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenkasse |
» Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag » Keine Beitragsbefreiung bei Mutterschaft und Erziehungsurlaub » Beitragspflicht bei längerer Krankheit (6 Wochen) » Teilweise hohe Risikoprämien bei Vorerkrankungen » Wartezeiten, wenn keine Vorversicherung und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde » Auslandsschutz enthalten | » Keine individuelle Tarifgestaltung möglich » Beitragshöhe ist abhängig vom Einkommen, daher nicht vom Versicherten zu beeinflussen » Lange Bindungszeiten an die einmal gewählte gesetzliche Krankenkasse » Anspruch nur auf Regelleistungen » Regelmäßige Zuzahlungen (u.a. für Arzneimittel, KKH) » Kein Auslandsschutz |
LEISTUNGSVERGLEICH
BEHANDLUNG IM KRANKENHAUS
Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenkasse |
Grundsätzlich freie Krankenhauswahl (auch Privatkliniken); optional Behandlung durch den Chefarzt; Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer; weitere Zusatzleistungen nach Tarif. | Aufnahme nur nach vorheriger Prüfung in ein zugelassenes Krankenhaus; Wählt der Patient eigenmächtig ein anderes als auf der ärztlichen Einlieferung genanntes Krankenhaus, kann er für die Mehrkosten ganz oder teilweise haftbar gemacht werden; Privatkliniken können nicht in Anspruch genommen werden; Unterbringung erfolgt grundsätzlich im Mehrbettzimmer; Behandlung durch diensthabende Ärzte. |
AMBULANTE BEHANDLUNG
Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenkasse |
Der Versicherte hat die freie Arzt- oder Zahnarztwahl. Darüber hinaus stehen auch die Chefärzte in den Krankenhäusern für die ambulante Behandlung zur Verfügung. Ein Facharztbesuch ist jederzeit, auch ohne Überweisung durch den Hausarzt, möglich. Leistungen durch Heilpraktiker sind in der Regel mitversichert. | Der Versicherte hat keine freie Arztwahl, sondern muss auf die Leistung von Vertragsärzten und -zahnärzten zurückgreifen. Maßstab der Behandlung ist stets das Wirtschaftlichkeitsgebot, dass heißt, die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; Leistungen durch Heilpraktiker sind nicht mitversichert. |
ARZNEI-, HEIL- UND HILFSMITTEL
Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenkasse |
Erstattet werden die Kosten für alle von der Schulmedizin überwiegend anerkannten Arznei- und Heilmittel. Ebenfalls erstattet werden die Kosten für Alternativmedizin, sofern sich diese in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben. Eine weitere Kostenerstattung erfolgt in Abhängigkeit von den gewählten Versicherungstarifen. Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität bezahlt, ebenso Brillengestelle, je nach Tarif auch sehr hochwertige. Kontaktlinsen werden fast immer erstattet. Für Sehhilfen gibt es grundsätzlich keine Leistungen mehr. Ausnahme Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und schwer Sehbeeinträchtigte. | Der Versicherte erhält die auf dem ärztlichen Rezept verordneten Medikamente. Beim Kauf in der Apotheke müssen Zuzahlungen geleistet werden, die sich nach der Packungsgröße richten (4 bis 5 Euro). Von den Zuzahlungen sind nur Sozial- oder Härtefälle befreit. Bei bestimmten Erkrankungen (z.B. Erkältung) werden die Kosten von der Versicherung nicht übernommen. |
ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG
Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenkasse |
Freie Zahnarztwahl; Kostenerstattung im tarifl ichen Umfang; Hierzu gehören auch aufwändige Füllmaterialien wie Gold und/oder Keramik. Je nach Versicherer sind Erstattungen von bis zu 100 Prozent der Kosten möglich. | Die Behandlung umfasst die erforderlichen Maßnahmen des Vertrags-zahnarztes, die zur Vermeidung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ausreichend und zweckmäßig sind. Unter den Vertragszahnärzten besteht freie Wahl. In der Regel stehen als Füllmaterialien nur Amalgam oder Kunststoff zur Verfügung. |
AUSLAND
Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenkasse |
Die private Krankenversicherung gilt ganzjährig in Europa inklusive Osteuropa und bis zu einem Monat außerhalb Europas. | Gültigkeit nur in Ländern der Europäischen Union sowie in Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungs-abkommen geschlossen hat. Unter Umständen sind trotz Abkommen Zuzahlungen für Behandlung und Medikamente zu leisten. |