Einmalanlage
Sie haben einen konkreten Geldbetrag zur Verfügung. Mit der Einmalanlage legen Sie diesen Betrag einmalig und nicht wie bei einem Sparplan in monatlichen Raten an. Dieses Konzept eignet sich besonders für einen Anleger der gewinnbringend und sicher sein Geld anlegen möchte.
Versicherung
Freie Wahl des Begünstigten
Sie können den Begünstigten der Todesfallleistung frei wählen und jederzeit neu bestimmen. Das heißt, Sie geben Ihr Geld nicht vorzeitig aus der Hand.
Bei Tod ist die Leistung Einkommenssteuerfrei.
Falls die Freibeträge überschritten werden, dann fällt eine Erbschaftssteuer an.
Erträge sind nur bei Entnahmen und Rückkauf zu versteuern
Nur wenn Sie während der Laufzeit Geld entnehmen, unterliegen die Erträge, die auf den Entnahmebetrag entfallen, der Abgeltungsteuer.
Keine Ertragsbesteuerung während der Vertragsdauer
Egal, ob Sie eine sichere Anlagevariante oder ein fondsgebundenes Investment wählen: Während der Vertragslaufzeit fallen keine Steuer an.
Alle zehn Jahre ist die Ausschöpfung der Schenkungssteuerfreibeträge möglich
Dies können sie gezielt für Ihre Liebsten nutzen (z.B. Ehefrau, Kinder, Enkelkinder).
Hinweis:
Die genannten Eigenschaften beziehen sich auf eine Vermittlung durch Ruppel Finanzplanung.