Riesterrente
Ihre private Vorsorge mit steuerlichen Vorteilen (Sonderausgabenabzug) und Förderung durch den Staat (Zulagen)
Förderfähiger Personenkreis:
- Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
- Beamte sind auch förderfähig.
Die Riester-Förderung besteht aus drei Teilen.
- Grundzulage » aktuell (ab 2018) 175 Euro
- Kinderzulage » 300 Euro*
- Sonderausgabenabzug » bis maximal 2.100 Euro
(* 185 Euro Kinderzulage für vor dem 01.01.2008 Geborene)
Die Riesterrente ist wegen der direkten Zulagenförderung (Grundzulage + Kinderzulage) besonders für Doppelverdiener mit unterschiedlichen Einkommen und für Familien mit Kindern interessant. Unbedingt zu empfehlen ist die Riesterrente für Besserverdiener. Diese können 100 % der Beiträge als Steuerabgabenauszug ansetzen. Problemlos können wir ihr Sparpotential ausrechnen. Dies ergibt sich unter anderem aus Steuersparpotential und den Zulagen. Die Riesterrente kommt im Alter normalerweise als lebenslange Rentenzahlung zur Auszahlung. Förderunschädlich kann man bis zu 30% des Kapitals im Alter als einmalige Kapitalzahlung verwenden. Lebenslang wird dann das Restkapital verwendet.